Wichtig für Ihren Urlaub: Fahrverbot mit bestimmten Winterreifen in Italien

Zwischen 15. Mai und 15. Oktober gilt in Italien eine spezielle Bestimmung rund um ein Fahrverbot mit Winterreifen.

Eine wichtige Info für Ihre Fahrt in den Urlaub: 

Von 15. Mai bis 15. Oktober gibt es im beliebten Urlaubsland Italien ein Fahrverbot mit Winterreifen. Dabei können bei Verstoß, Strafen bis zu 1.682 Euro und eine Sicherstellung des Fahrzeuges drohen.

Der ÖAMTC hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser neuen Regelung recherchiert:

1. Welche Reifen sind vom Verbot betroffen?

In Italien ist es nicht zulässig, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Die eingetragene Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs (Bauartgeschwindigkeit) hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Der im italienischen Kfz-Schein eingetragene (der Homologierung = Typengenehmigung entsprechend) und geforderte Geschwindigkeitsindex der Reifen ist immer höher als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Eine Unterschreitung dieses Indizes ist verboten und strafbar. Im Winter dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M + S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden. Im Sommer darf der laut Zulassungsbescheinigung und Typengenehmigung des Fahrzeuges geforderte Geschwindigkeitsindex laut dem letzten Rundschreiben des Transportministeriums bei M+S-Reifen nicht mehr unterschritten werden.

Ein Beispiel:
Bauartgeschwindigkeit: 170 km/h
eingetragener Geschwindigkeitsindex: H (210 km/h)
Zwischen 15. Mai und 15. Oktober müsste der Reifen (egal, ob Sommer- oder Winterreifen) mindestens "H" entsprechen. In der restlichen Zeit (Winter) dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M+S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden, keinesfalls weniger!

Übersicht über die Kürzel des Geschwindigkeitsindex:

N 140 km/h V 240 km/h
P 150 km/h W 270 km/h
Q 160 km/h Y 300 km/h
R 170 km/h ZR > 240 km/h, vom Hersteller spezifiziert
S 180 km/h  
T 190 km/h  
H 210km/h  

 

2. Wo finde ich die Information über den Geschwindigkeitsindex meiner Reifen?

Das größte Problem für den Laien ist, diese Informationen auf dem Reifen zu finden und zu interpretieren. Der Index ist in unmittelbarer Nähe der Dimension notiert - als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl. Beispielsweise steht bei der Bezeichnung "225/55 R17 H" der Buchstabe "H" für den Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen von 210 km/h hindeutet. Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V, W oder Y üblich.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Dieser Betrag kann durch sofortige Zahlung deutlich reduziert werden. Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen.

Quelle: ÖAMTC, ADAC, Landesamt für Kraftfahrzeuge der Provinz Bozen

 

Hier noch eine generelle Info, wie die Kennzeichnung von Reifen zu lesen ist:

Die Bezeichnung 205/55 R 16 91 H steht für:

  • 205 Reifenbreite in Millimetern
  • 55 Verhältniss Seitenhöhe zu Nennbreite in Prozent
  • R Radialreifen (steht für die Bauart des Reifens, D würde für Diagonalreifen stehen, diese werden heute fast nicht mehr verwendet)
  • 16 Felgendurchmesser in Zoll
  • 91 Tragfähigkeitskennzahl
  • H Geschwindigkeitsindex

 

Grenzkontrollen:

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass es auf Grund der Grenzkontrollen zu längeren Wartezeiten an den Übergängen kommen kann.

Daher wird Reisenden empfohlen sich über die aktuelle Verkehrssitiation zu informieren und während der Fahrt aufmerksam die Medienberichterstattung zu verfolgen.

Grundsätzlich sind bei der Ausreise keine Probleme zu erwarten, bei der Einreise nach Österreich sollten Sie jedoch alle erforderlichen Reisedokumente bereithalten.

 

Ihr Kundendienstberater der Pappas Gruppe informiert Sie gerne.