Versicherungstipps

Sichern Sie Ihren Kulanzanspruch

Eine Delle am Fahrzeug oder ein unverschuldeter Kratzer durch einen Parkschaden sind mehr als ärgerlich. Noch mehr Ärger haben Sie allerdings dann, wenn Sie durch die Schadensbehebung Ihre Kulanzmöglichkeiten verlieren! Das kann passieren, wenn Sie beispielsweise Lackierarbeiten nicht in einer autorisierten Mercedes-Benz Fachwerkstätte durchführen lassen.

Manche Kfz-Versicherungen arbeiten mit Partner-Werkstätten und empfehlen diese an ihre Kunden weiter oder schreiben sogar die Durchführung der Reparatur in diesen Werkstätten vor. Dieses gut gemeinte Service kann allerdings dazu führen, dass Sie Ihren Kulanzanspruch für Ihr Fahrzeug verlieren. Und auch der Werterhalt Ihres Fahrzeugs ist bei in autorisierten Werkstätten durchgeführten Arbeiten optimal gegeben.

Machen Sie den Selbst-Check für Ihre Kfz-Versicherung:

  • Kann ich meine Werkstatt frei wählen?
  • Beinhaltet mein Vertrag eine Neuwertklausel?
  • Wie hoch ist mein Selbstbehalt? (sollte möglichst niedrig kalkuliert sein!)
  • Wie hoch ist mein Selbstbehalt bei Steinschlag?
  • (Achtung, es gibt Angebote mit 0,-- Euro!)
  • Ist in meinem Vertrag ein fixer Selbstbehalt ohne %-Klausel vorgesehen?
  • Ist ein Einstieg in die Kasko analog Haftpflicht möglich?
  • Falle ich bei einem Schaden in die nächste Kasko-Stufe?
  • Ist in meinem Vertrag eine GAP-Deckung ohne Aufpreis beinhaltet?
    (Die GAP-Deckung ist vor allem bei Leasingfahrzeugen relevant und bedeutet, dass die Versicherung in einem Schadenfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der vertraglichen Restforderung des Leasinggebers ersetzt.)
  • Wie hoch ist die Deckungssumme?