Winterreifenpflicht für Lkw über 3,5 Tonnen

Winterreifenpflicht für Lkw über 3,5 t und Omnibusse Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und von solchen abgeleitete Kfz dürfen während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind.
Omnibusse und von solchen abgeleitete Kfz dürfen während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. März nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind.


ACHTUNG: Die Winterreifenpflicht gilt für Lkw über 3,5 t und Omnibusse immer, das heißt unabhängig davon, ob auf
der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.


Winterreifen
Für Winterreifen von Lkw über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Reifen in Diagonalbauweise.


Schneekettenmitnahmepflicht
Im Zeitraum 1. November bis 15. April müssen alle Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und Omnibusse sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kfz geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Die Schneeketten dürfen nur dann verwendet werden, wenn dies erforderlich ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können (wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist).

 

Quelle: www.help.gv.at