Mercedes-Benz Steuer-Spar-Roadshow bei Pappas!

Aus aktuellem Anlass (Corona-Situation) wurden alle Veranstaltungen der Mercedes-Benz Steuer-Spar-Roadshow abgesagt.

Vorsteuerabzugsberechtigt, Lkw-Zulassung und keine NoVA*

Ob für die Arbeit, als Familienauto oder als Freizeitmobil. Die BusinessVan Modelle von Mercedes-Benz sind pure Steuersparer für alle gewerblichen Kunden. Dank einer verblechten Abtrennung hinter der zweiten Sitzreihe
werden unsere BusinessVan-Modelle als Nutzfahrzeuge angemeldet. So sparen Sie an der Steuer. Nicht gespart hingegen wird am hohen Komfort und am großzügigen Ladevolumen. Übrigens: beim eVito BusinessVan gibt es Förderungen für eMobility.

Erleben Sie die BusinessVan Modelle mit Steuervorteil bei den Veranstaltungstagen von:

Pappas Wr. Neudorf 28. Februar 2020 9:00–17:00 Uhr
Pappas Linz 20. März 2020 9:00–17:00 Uhr
Premstätten 27. März 2020 9:00–17:00 Uhr
Hall/Tirol 08. Mai 2020 9:00–17:00 Uhr
Eugendorf 19. Juni 2020 9:00–17:00 Uhr
Mercedes fahren – Steuer sparen!

Jeweils um 11:00 und um 14:00 Uhr findet ein Fachvortrag zum Thema Steuern sparen mit den Van Modellen von Mercedes-Benz statt.

Die BusinessVan Modelle von Mercedes-Benz sind die Steuersparer für alle gewerblichen Kunden und grenzenlos einsetzbar für Arbeit, Familie und Freizeit. Die BusinessVan-Versionen der V-Klasse, Vito und Sprinter verfügen über den Komfort von Pkw-Modellen, eine verblechte Abtrennung hinter der zweiten Sitzreihe und einen großzügigen Laderaum.

Durch den abgetrennten Laderaum werden die BusinessVan-Modelle als Nutzfahrzeug angemeldet und profitiert so von Steuervorteilen! Vorsteuerabzugsberechtigt, Lkw-Zulassung und keine NoVA*.

Entdecken Sie die Steuervorteile der Mercedes-Benz BusinessVans und überzeugen Sie sich von den praktischen Vorzügen der Doppelkabine mit Lkw-Zulassung.

Die Mercedes-Benz BusinessVans: erhältlich als Vito, V-Klasse oder Sprinter.

*Steuerbefreiung gemäß § 3 Z. 2 lit. b NoVA in der Fassung vom 23.10.2019

Ihre Steuer-Vorteile auf einen Blick:

  • Keine NoVA!
  • Versicherungseinstufung als Lkw, daher kein Bonus-Malus-System und Deckelung der motorbezogenen Steuer.
  • Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Angemessenheitsgrenze.
  • Keine Angemessenheitsgrenze (Luxustangente € 40.000,–).
  • Abschreibung für Abnutzung (AfA) auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
  • Keine Kürzung bei der Betriebskostenabrechnung
  • Bei Leasingfahrzeugen kein steuerlicher Aktivposten.

*Steuerbefreiung gemäß § 3 Z. 2 lit. b NoVA in der Fassung vom 23.10.2019 

Gleich anmelden unter dem Link in der jeweiligen Einladung!