Elektroautos:
Angebote & Förderungen

Den Fahrspaß steigern und bares Geld sparen: Bei uns profitieren Sie gleich doppelt beim Kauf Ihres Elektroautos – mit den Angeboten von Pappas und vielen zusätzlichen Förderungen für Unternehmen und Privatpersonen!
E-Auto-Förderung in Österreich
Klimafreundlich unterwegs zu sein, lohnt sich in Österreich. Dazu hat das Klimaschutzministerium gemeinsam mit Automobilimporteuren die Elektroauto-Förderung für Private, Betriebe und Gemeinden ins Leben gerufen.
Gefördert werden der Kauf von E- und Hybrid-Autos sowie die Anschaffung von E-Ladeinfrastruktur (Standsäule oder Wallbox). Ihr elektrisch angetriebener Neuwagen wird mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Unternehmen erhalten auch Zuschüsse für den Erwerb von E-Kleinbussen und E-Nutzfahrzeugen.
Förderungen & Vorteile für Privatpersonen
Als Privatperson bieten sich Ihnen sowohl beim Kauf eines vollelektrisch betriebenen Autos als auch bei der Anschaffung eines Plug-in-Hybridfahrzeugs diverse Vorteile:
Elektroauto
- Entfall der NoVA
- Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer
- bundesweite Elektromobilitätsförderung in Österreich: 3.000 Euro
- weitere Förderungen und Vorteile durch Gemeinden, Städte und Länder
- günstige Prämien bei vielen Versicherungen
Plug-in-Hybrid
- Entfall der NoVA
- Reduktion der motorbezogenen Versicherungssteuer
- bundesweite Elektromobilitätsförderung in Österreich: 1.250 Euro
- Sonderregelung bei Mercedes-Benz Österreich: Der Importeur fördert Diesel-Hybride und nicht förderfähige Benzin-Hybride mit 2.000 Euro und bietet so den gleichen Vorteil, wie die Bundesförderung. Vorteile der Förderung durch den Importeur: Es muss kein Antrag gestellt werden und es gibt keine Mindest-Behaltedauer.
Förderung für E-Ladeinfrastruktur: Zusätzlich unterstützt der Bund die Anschaffung von privaten E-Ladestellen unabhängig vom Fahrzeugkauf mit bis zu 1.800 Euro.
"Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2023 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein darf." (www.umweltfoerderung.at/privatpersonen)
Förderungen & Vorteile für Unternehmen
Ob Pkw, Kleinbus oder Nutzfahrzeug – wenn Sie Ihren Fuhrpark auf E-Fahrzeuge umstellen, werden Sie finanziell großzügig unterstützt. Verschiedene Prämien, Förderungen und Steuererleichterungen lassen sich dabei kombinieren.
Elektroauto
- Entfall des Sachbezugs
- Entfall der NoVA
- Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer
- vollständiger oder teilweiser Entfall der Vorsteuer
- bundesweite Elektromobilitätsförderung in Österreich
Plug-in-Hybrid
- Reduktion des Sachbezugs
- Entfall der NoVA
- Reduktion der motorbezogenen Versicherungssteuer
- bundesweite Elektromobilitätsförderung in Österreich
- Sonderregelung bei Mercedes-Benz Österreich: Der Importeur fördert Diesel-Hybride und nicht förderfähige Benzin-Hybride mit 2.000 Euro und bietet so den gleichen Vorteil, wie die Bundesförderung. Vorteile der Förderung durch den Importeur: Es muss kein Antrag gestellt werden und es gibt keine Mindest-Behaltedauer.
Förderung für E-Ladeinfrastruktur: Sie überlegen, als Betrieb eine öffentliche Schnelladestation zu errichten? Nur zu! Es erwarten Sie auch hier Förderung vom Bundesministerium für Klimaschutz.
"Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2023 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf." (www.umweltfoerderung.at/betriebe)
FAQ Förderungen
1. Registrieren Sie sich online auf umweltfoerderung.at.
2. Reichen Sie Ihren Förderungsantrag über die Website ein.
Sämtliche Informationen zu Förderhöhe und -prozess für Unternehmen und Privatpersonen finden Sie in den Links.
Die Elektromobilitätsförderung erfolgt über das Bundesministerium für Klimaschutz. Als One-Stop-Shop-Abwicklungsstelle fungiert die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH).
Folgende Bedingungen müssen für die Inanspruchnahme der Förderung gegeben sein:
- Fahrzeugbetrieb durch Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energieträgern
- Förderhöhen sind Pauschalsätze und mit maximal 50 % (Private) bzw. 30 % (Betriebe) der förderfähigen Kosten begrenzt.
In diesem Fall kann nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden, wenn die Rechnung auf eine Privatperson ausgestellt ist.
Nein. Gebrauchtfahrzeuge sind nicht förderungsfähig.
Ausführliche Informationen zur Elektromobilitätsförderung in Österreich finden Sie auf umweltfoerderung.at.
Worauf warten Sie noch?
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