Achtung: KEINE Toleranz bei Pickerl-Fälligkeit in Deutschland, Italien und Ungarn

Strafen für Fahrzeuge ohne gültigem Pickerl

Bisher kannte man solche Fälle nur aus Ungarn oder Italien: Wer in diesen Ländern mit einer abgelaufenen §57a-Plakette unterwegs ist, dem werden beispielsweise die Kennzeichen abgenommen oder sogar das Fahrzeug beschlagnahmt. Laut einer Information der Landesinnung Oberösterreich für Fahrzeugtechnik, werden nun auch in Deutschland für Fahrzeuge ohne gültigem Pickerl Strafen fällig. Wer mit einer abgelaufenen §-57a-Plakette innerhalb der Toleranzfrist in Deutschland unterwegs ist, wird demnach bestraft.

Besonders vor dem Urlaubsantritt ist es wichtig, das Fahrzeug genauestens auf seine Fahrtüchtigkeit und Einsatzbereitschaft zu überprüfen, damit auf dem Weg ins Ausland oder im Ausland selbst keine unliebsamen Überraschungen auftauchen. Dazu gehört natürlich auch die Gültigkeit des Pickerls.

Pappas informiert seine Kunden schriftlich mit einem Erinnerungsmailing an die fällige §57a-Überprüfung und steht auch sonst jederzeit gerne für Terminvereinbarungen zur Verfügung.